Internationales Familienrecht

Durch die Zuwanderung nach Deutschland und auch durch Auslandsaufenthalte deutscher Staatsbürger werden mehr und mehr Ehen geschlossen, bei denen das internationale Familienrecht eine Rolle spielt. Inzwischen bestehen mehr als 10 Prozent der Ehen in Deutschland, bei denen mindestens ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Auch gibt es Ehen mit deutschen Staatsbürgern, die im Ausland geschlossen worden sind oder bei denen die Ehepartner im Ausland leben, in denen das internationale Familienrecht gilt.

Kommt es bei internationalen Ehen zu einer Trennung und Scheidung, stellt sich zunächst die Frage, ob ein deutsches Familiengericht für diese Ehe zuständig ist. Um diese Frage zu klären, ist ein umfangreiches Regelwerk geschaffen worden, das auch europäische Verträge und internationale Regelungen beinhaltet.

Ist ein deutsches Familiengericht zuständig?

In der überwiegenden Zahl der Fälle können vor dem deutschen Familiengericht auch ausländische Ehen und Ehen mit der Beteiligung eines nicht-deutschen Ehegatten geschieden werden. Haben die deutschen Gerichte ihre Zuständigkeit für die Scheidung einer Ehe mit einem oder beiden ausländischen Beteiligten angenommen, so stellt sich die Frage, welches Recht welchen Staates zur Anwendung kommt.

Wird die Ehe nach deutschem Recht geschieden oder kommt z.B. das Recht des Staates zur Anwendung, dem beide Beteiligte des Scheidungsverfahrens angehören?

Auch hier sind im Einzelfall die geltenden Vorschriften darauf zu überprüfen, nach welchem Recht die Scheidung auszusprechen ist. Die Anwendung des richtigen Rechts ist dann auch Voraussetzung dafür, dass vom Heimatland der Beteiligten die deutsche Scheidung anerkannt wird.

Wird das Urteil auch im Ausland anerkannt?

Die Scheidung der Ehe in Deutschland bedeutet auch nicht, dass diese Scheidung automatisch in dem Heimatstaat des beteiligten Ausländers anerkannt wird. Auch hier muss stets überprüft werden, ob ein Anerkennungsverfahren im Ausland durchzuführen ist, damit die deutsche Scheidung auch dort wirksam ist.

Im internationalen Familienrecht spielen neben den Scheidungsregelungen auch weitere Fragen eine wichtige Rolle. Beispielsweise ist die Frage des Güter- und des Unterhaltsrechts zu klären. Sind Kinder vorhanden, sind natürlich auch Regelungen rund um das Thema Sorgerecht zu vereinbaren.

Diese Summe an Einzelfragen lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern diese Punkte sind von einem Rechtsanwalt zu prüfen, der Schwerpunktkenntnisse im internationalen Familienrecht hat.

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Ihr Ulf Treptow

sigtreptow

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