Unterhaltsrecht - Anspruch auf Unterhalt für Ex-Partner und Kind(er)

Bei einer Trennung entsteht unter Umständen ein Unterhaltsanspruch für den finanziell schwächeren der beiden Ehepartner. Dieser Unterhaltsanspruch in der Trennungsphase ändert sich meist mit der Scheidung. Im Prinzip ist nämlich jeder Ex-Ehepartner selbst verantwortlich für den eigenen Unterhalt, ein Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt ist daher nur unter bestimmten Umständen gegeben. Einige allgemeine Hinweise zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Ehegattenunterhalt.

Unterhalt - Wie berechnen?

Spezielle Fragen lassen sich jedoch nur individuell klären. Eine der vielen Fragen rund um das Thema Unterhalt ist die Höhe des Selbstbehalts für den finanziell stärkeren Ex-Partner. Auch wie sich der Unterhaltsanspruch berechnen oder wie er sich einklagen lässt, gehört zu den häufig gestellten Fragen beim Unterhaltsrecht. Für die Planungssicherheit ist natürlich auch wichtig zu wissen, wie lange überhaupt Unterhalt zu zahlen ist.

Unterhalt für Ihre Kinder

Diese Frage stellt sich vor allem auch im Hinblick auf den Kindesunterhalt. Der Berechnung des Kindesunterhalts liegt in der Regel die so genannte Düsseldorfer Tabelle zugrunde. Für die Berechnung spielt nicht nur eine Rolle, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist und ob es noch zur Schule geht oder schon in Ausbildung oder Studium ist. Über diese Berechnungsgrundlagen hinaus finden sich viele Alltagsfragen, die nur individuell geklärt werden können. Das ist zum Beispiel der Fall in den so genannten Patchworkfamilien, wo oft mehrere Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen vorhanden sind. Häufig hakt es auch beim Kindesunterhalt an der Frage, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu berechnen oder zu bewerten ist.

Unterhalt bei Selbstständigen

Oder wie es sich bei Selbständigen verhält, die nicht immer ein regelmäßiges Einkommen erzielen.

Im Abschnitt Kindesunterhalt finden Sie allgemeine Hinweise rund um dieses Thema. Weitere und wesentlich genauere Hinweise kann ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch geben.

Unterhalt - Honorar-nach-Leistungs-Garantie 

Ein Honorar für eine Beratung zum Unterhalt wird erst fällig, wenn ich für Sie tätig werde.

Die Einzelheiten zur Kostenfrage klären wir beim ersten Gespräch. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Garantiert.

Ihr Ulf Treptow

sigtreptow

Jetzt einen Beratungstermin zum Thema Unterhalt vereinbaren: Telefon 08222 - 609 50 39

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