Scheidungsrecht / Ehescheidung
Auch wenn eine Ehe dem Gesetz nach für das ganze Leben geschlossen wird: in der Realität werden mehr als dreißig Prozent der in Deutschland geschlossenen Ehen wieder geschieden. Bis zum Jahr 1977 galt bei Scheidungen das Schuldprinzip: eine Ehe wurde geschieden durch das Verschulden eines Ehepartners. Seit der Gesetzesreform 1977 gilt für Scheidungen jetzt das Zerrüttungsprinzip.
Auf Antrag eines der Ehepartner wird ein Gericht eine Ehe dann wieder scheiden, wenn es zu der Überzeugung gekommen, dass die Ehe gescheitert ist.
In einem Scheidungsverfahren ist daher diese Zerrüttung zu klären und vorzutragen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt den Gerichten in § 1566 BGB Vermutungsregeln, wann von dem Scheitern einer Ehe auszugehen ist. So wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn ein Ehepartner den Scheidungs-Antrag stellt und die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Vor der Scheidung kommt die Trennung
Zudem wird das Scheitern einer Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder wenn ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der zweite Ehepartner der Scheidung zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Grundsätzlich muss die Trennungsdauer mindestens ein Jahr betragen. Vor Ablauf des Trennungsjahres kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB), und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen.
Allerdings sind die Gerichte bei der Frage, wann eine unzumutbare Härte vorliegt, durchaus unterschiedlich eingestellt. Ob ein Scheidungsantrag vor dem Ablauf des Trennungsjahres überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat, hängt in erster Linie von der Rechtsprechung des zuständigen Familiengerichts ab. Ein Rechtsanwalt vor Ort kennt aus seiner beruflichen Praxis die Gegebenheiten vor Ort und kann Ihnen eine ungefähre Einschätzung der Lage geben. Mein Tipp für Sie wäre, sich in dieser Frage gezielt zu informieren.
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