05.06.2014 - Lehrgang zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Familienrecht

Durch meine Spezialisierung als Anwalt für Familienrecht bilde ich mich natürlich laufend weiter. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs habe ich die Voraussetzungen geschaffen, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu tragen. Weitere Voraussetzung ist die Bearbeitung von wenigstens 120 Fällen im Familienrecht in den letzten drei Jahren. Gerade treffe ich die Auswahl, welche Fälle ich bei meinem Antrag der Rechtsanwaltskammer vorlegen soll.

Referenten:

  • u.a. Richterin am AG a.D.
  • Dr. Ulrike-Schmidt-Aßmann
  • FAin FamR Dr. Mariana Athanasiadis
  • FAin FamR JurDr. Heike Lamadé
  • FA FamR Dr. Björn-Peter Säuberlich
  • Richter am OLG Stuttgart Joachim Maier
  • Rechtsanwalt Norbert Schneider
  • Prof. Holger Meyer
  • Prof. Dr. Gerhard Hohloch

Themen der Fortbildung im Bereich Familienrecht:

  • Eherecht
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Sozialrecht
  • Schuldrecht
  • Steuerrecht und Vollstreckungsrecht
  • sowie zum öffentlichen Recht
  • und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • und der eingetragenen Lebensparterschaften
  • Dazu familienrechtliches Verfahrensrecht nebst Kostenrecht
  • internationales Privatrecht im Familienrecht und Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Bescheinigung Lehrgang FA FamR