Fortbildungsseminar der Rechtsanwaltskammer München am 04.04.2016 im Seminarraum der Universität Augsburg

Thema:
Beratung im Versorgungsausgleich, insbesondere bei interner und externer Teilung, sowie Vereinbarungen unter Berücksichtigung von Haftungsfragen"

Referent:
Michael Triebs, Richter am OLG München - Familiensenat in Augsburg - a.D.

Inhalte:

  1. Verfahrensrechtliche Probleme
  2. Beratung bei der internen Teilung:
    1. Anforderungen an die interne Teilung nach § 11 VersAusglG
    2. Bewertung von fondsgebundenen Versorgungen
    3. Bewertung von Renten bei nachehelichem Kapitalverzehr
    4. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  3. Beratung bei der exeternen Teilung:
    1. Vereinbarung der externen Teilung
    2. Externe Teilung auf Verlangen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG
  4. Interne Teilung oder externe Teilung - Wahlmöglichkeiten
  5. Besondere Beratungspflichten bei der externen Teilung nach § 17 VersAusglG
  6. Anrecht mit geringem Ausgleichswert
    1. Anrechte mit geringem Ausgleichswert nach § 18 Abs. 2 VersAusglG
    2. geringe Differenz von Ausgleichswerten
  7. Gestaltung von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nach den §§ 6 bis 8 VersAusglG
    1. Formerfordernisse
    2. Inhalts- und Ausübungskontrolle
    3. Zustimmung der Versorgungsträger
    4. Regelbeispiele

Teilnahmenbescheinigung Seminar - Beratung im Versorgungsausgleich