Fortbildungsseminar der Rechtsanwaltskammer München am 04.04.2016 im Seminarraum der Universität Augsburg
Thema:
Beratung im Versorgungsausgleich, insbesondere bei interner und externer Teilung, sowie Vereinbarungen unter Berücksichtigung von Haftungsfragen"
Referent:
Michael Triebs, Richter am OLG München - Familiensenat in Augsburg - a.D.
Inhalte:
- Verfahrensrechtliche Probleme
- Beratung bei der internen Teilung:
- Anforderungen an die interne Teilung nach § 11 VersAusglG
- Bewertung von fondsgebundenen Versorgungen
- Bewertung von Renten bei nachehelichem Kapitalverzehr
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Beratung bei der exeternen Teilung:
- Vereinbarung der externen Teilung
- Externe Teilung auf Verlangen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG
- Interne Teilung oder externe Teilung - Wahlmöglichkeiten
- Besondere Beratungspflichten bei der externen Teilung nach § 17 VersAusglG
- Anrecht mit geringem Ausgleichswert
- Anrechte mit geringem Ausgleichswert nach § 18 Abs. 2 VersAusglG
- geringe Differenz von Ausgleichswerten
- Gestaltung von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nach den §§ 6 bis 8 VersAusglG
- Formerfordernisse
- Inhalts- und Ausübungskontrolle
- Zustimmung der Versorgungsträger
- Regelbeispiele
Teilnahmenbescheinigung Seminar - Beratung im Versorgungsausgleich